FCI-Standard

FCI - Standard Nr. 61 / D

BERNHARDSHUND (BERNHARDINER)

URSPRUNG : Schweiz.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDS : 4.4.2016.

VERWENDUNG : Begleit-, Wach- und Hofhund.

KLASSIFIKATION FCI:
Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer, Molossoide, Schweizer Sennenhunde.
Sektion 2.2 Molosser, Typ Berghunde. Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Auf der Passhöhe des Groβen St.Bernhard auf 2469 m über Meer haben Mönche im 11. Jahrhundert als Zufluchtsort für Reisende und Pilger ein Hospiz gegründet. Dort wurden seit der Mitte des 17. Jahrhunderts zur Bewachung und zum Schutz groβe Berghunde gehalten. Das Vorhandensein solcher Hunde ist bildlich seit 1695 und schriftlich in einer Aktennotiz des Hospizes im Jahre 1707 dokumentiert. Die Hunde wurden bald als Begleithunde und besonders als Rettungshunde für in Schnee und Nebel verirrte Reisende eingesetzt. Die in vielen Sprachen publizierten Chroniken über zahlreiche durch diese Hunde dem weiβen Tode entrissene Menschenleben und die mündlichen Berichte der Soldaten, welche 1800 mit Napoleon Bonaparte den Pass überquerten, haben im 19. Jahrhundert den Ruf des Bernhardiners, dazumal "Barry-Hund" genannt, über ganz Europa verbreitet, und der legendäre Barry wurde zum Urbild des Rettungshundes. Die direkten Vorfahren des St.Bernhardshundes, waren die in der Gegend viel verbreiteten groβen Bauernhunde, welche in wenigen Generationen, nach einem festgelegten Idealtyp, zur heutigen Rasse gezüchtet wurden. Heinrich Schumacher von Hollingen bei Bern begann als erster 1867 für seine Hunde Abstammungsurkunden auszustellen. FCI-St. Nr. 61 / 03.06.2016 3 Im Februar 1884 wurde das "Schweizerische Hundestammbuch" (SHSB) eröffnet; die allererste Eintragung war der Bernhardiner Léon, und die weiteren 28 Eintragungen betrafen ebenfalls Bernhardiner. Am 15. März 1884 wurde der "Schweizerische St. Bernhardsclub" in Basel gegründet. Anlässlich eines internationalen Kynologen-kongresses am 2. Juni 1887 wurde der St.Bernhardshund offiziell als schweizerische Hunderasse anerkannt und der Rassestandard wurde als verbindlich erklärt. Der Bernhardiner gilt seither als Schweizer Nationalhund.


ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:


Es existieren zwei Varietäten des St.Bernhardshundes:

1. Varietät Kurzhaar (Stockhaar) und
2. Varietät Langhaar.

Beide Varietäten sind von beachtlicher Gröβe und erhabener Gesamt-erscheinung; sie haben einen harmonischen, kräftigen, strammen und muskulösen Körper, mit imposantem Kopf und aufmerksamem Gesichtsausdruck.

WICHTIGE PROPORTIONEN:

• Angestrebte Proportion Widerristhöhe zu Rumpflänge (gemessen vom Buggelenk bis zum Sitzbeinhöcker) - 9 : 10.
• Angestrebtes Verhältnis Widerristhöhe zu Brusttiefe : siehe Skizze.
• Gesamtlänge des Kopfes etwas grösser als ein Drittel der Widerristhöhe.
• Verhältnis Fangtiefe (gemessen am Fangansatz) zu Fanglänge knapp 2 : 1.
• Fang etwas länger als ein Drittel der Gesamtkopflänge. FCI-St. Nr. 61 / 03.06.2016 4

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):
Im Wesen freundlich; Temperament ruhig bis lebhaft; wachsam.

 

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